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31.10.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 1208/2019

Treibhausgas-Vorteile bei Elektrofahrzeugen

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung legt bei der Bewertung der Klimafreundlichkeit von Elektrofahrzeugen grundsätzlich den deutschen Strommix zugrunde. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/13609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13159) hervor. Darin hatte die Fraktion gefragt, von welchem Strommix die Bundesregierung bei eigenen Ausführungen zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen ausgehe. Im Vergleich zu einer Betrachtungsweise mit rein erneuerbarem Strom oder unter Berücksichtigung des Emissionshandels stelle dies eine konservative Perspektive dar, heißt es in der Antwort weiter.

Erneuerbare Energien würden künftig die wichtigste Primärquelle sein. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen, schreibt die Bundesregierung. Das Verkehrssystem werde im Jahr 2050 „nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral“ sein. Betrachte man die Klimaschutzwirkungen eines Elektrofahrzeugs im Sinne einer ganzheitlichen Bilanzierung, ergeben sich erhebliche und im Zeitverlauf zunehmende Treibhausgasvorteile von Elektrofahrzeugen, schreibt die Bundesregierung. Auch diese Einschätzung basiere auf konservativen Annahmen und ziehe den Vergleich zu besonders effizienten konventionellen Fahrzeugalternativen.

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