Keine Fehlanreize bei Kontrastmitteln
Berlin: (hib/PK) Bei der Verwendung von Kontrastmitteln gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Hinweise auf systematische Fehlanreize für Mediziner. Auffällige Mengenentwicklungen gebe es in keiner Region, heißt es in der Antwort (19/13615) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12982) der Linksfraktion.
Die regionalen Vereinbarungen sähen Regelungen zur Mengenbegrenzung ebenso vor wie Möglichkeiten der Vergütungsanpassung bei wesentlichen Änderungen der Rahmen- und Marktbedingungen. Es werde zudem berichtet, dass die Pauschalvergütungen teilweise zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt hätten.
Nach Presseberichten über die Abrechnung von Kontrastmitteln habe es im August 2019 eine Erörterung mit Vertretern unter anderem des GKV-Spitzenverbandes, der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen und des Bundesversicherungsamtes gegeben. Die Vertreter hätten gemeinsam festgestellt, dass die regionalen Vereinbarungen dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Kontrastmitteln entsprächen.