Pressefreiheit in Montenegro
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verweist im Zusammenhang mit der Presse- und Medienfreiheit in Montenegro auf den Länderbericht der Europäischen Kommission, der von einem begrenzten Fortschritt bei der Aufklärung von Fällen von Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten spreche. Wie es in der Antwort (19/13612) auf eine Kleine Anfrage (19/12728) der FDP-Fraktion heißt, verfolge die Bundesregierung etwa die Entwicklung rund um den montenegrinischen Rundfunkrat RTCG aufmerksam und unterstütze die von Europäischer Union und Europarat begleiteten Bemühungen, im Dialog zwischen Regierung und Opposition die Unabhängigkeit des Gremiums zu stärken. „Die Besetzung des Rundfunkrates und der Austausch von Mitgliedern des Rates führen immer wieder zu Vorwürfen politischer Einflussnahme. Klagten Betroffene gegen die Entscheidung, aus dem Rat entfernt zu werden, erhielten sie in der Vergangenheit in mehreren Fällen Recht.“ Für Aufsehen habe zuletzt ein nicht bindendes Rechtsgutachten des Obersten Gerichts gesorgt, dass Gerichte hier nicht zuständig seien, da die Mitglieder des Rundfunkrates direkt vom Parlament gewählt würden. „Die Bundesregierung fordert Vertreterinnen und Vertreter der montenegrinischen Regierung in bilateralen Gesprächen kontinuierlich dazu auf, die Defizite im Medienbereich dezidiert anzugehen.“