EU-Heranführungshilfen für die Türkei
Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen des EU-Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für die Türkei sind für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Mittel in Höhe von rund 271,4 Millionen Euro und 361,5 Millionen Euro abgerufen worden. „Die Abrufung der angesetzten Gesamtmittel hängt von der Verwendung in den jeweiligen Projekten ab, die teilweise einen Umsetzungszeitraum von mehreren Jahren haben oder zeitlich versetzt beginnen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13843) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13459).
In dem im Dezember 2018 verabschiedeten EU-Haushalt für das Jahr 2019 sind die Ausgaben zu den Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag um 75 Millionen Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um 129 Millionen Euro gekürzt worden, wie die Bundesregierung weiter ausführt.
„Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung 2018 Lieferungen und Leistungen aus Deutschland in die Türkei in Höhe von 1,78 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Vom 1. Januar 2019 bis 31. August 2019 beliefen sich die Exportkreditgarantien demnach auf rund 789 Millionen Euro. Exportkreditgarantien für militärische Güter wurden in den beiden genannten Zeiträumen nicht übernommen.“