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04.11.2019 Auswärtiges — Antrag — hib 1213/2019

Weniger Zweckbindung bei Hilfsleistungen

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion sieht die Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Welthandelsorganisation (WTO), der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bedroht. „Das liegt einerseits an der Reduzierung der finanziellen Unterstützung durch wichtige weltpolitische Akteure“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/14493). Andererseits liege es daran, dass Zahlungen zunehmend mit Zweckbindungen versehen würden. Über die Gelder könne dann nicht mehr frei verfügt werden, sondern sie müssten für bestimmte Zwecke ausgegeben werden. „Damit gehen die Gelder zwar formal an eine internationale Organisation, in der Praxis sind sie aber der multilateralen Entscheidungsfindung zur gemeinschaftlichen Lösung globaler Probleme entzogen. Die internationalen Organisationen werden so zunehmend zu reinen Durchführungsorganisationen einzelstaatlicher Politikziele degradiert“, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die derzeitige Praxis der verschiedenen Zweckbindungen bei Zahlungen an internationale Organisationen zu überprüfen und hinsichtlich ihrer Wirkung zu evaluieren. „Im Einzelnen dürfen Zweckbindungen nur dort angewendet werden, wo ihre Vorteile die Nachteile überwiegen. Insgesamt muss das Ziel eine Reduzierung der Zweckbindungen sein.“ Dabei solle auch ein Wechsel von strengen Zweckbindungen hin zu weniger strengen Zweckbindungen überprüft werden. Dazu gehörten längere Zeitrahmen, flexiblere thematische und geographische Zwecke sowie „gepoolte Fonds“ und globale Programme.

Außerdem wollen die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung an internationale Vereinbarung zur finanziellen Sicherstellung der Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen, wie etwa „Grand Bargain“ und „UN Funding Compact“, nicht nur halten, sondern dabei eine Vorreiterrolle einnehmen solle. „Die Tatsache, dass es sich um freiwillige und gemeinschaftlich zu realisierende Selbstverpflichtungen handelt, darf keine Entschuldigung sein, mit der Erfüllung der Verpflichtungen hinterherzuhinken. Bei der Stärkung des Multilateralismus darf Deutschland kein Schlusslicht sein, sondern muss zur Spitzengruppe gehören.“

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