Atomabkommen mit Brasilien
Berlin: (hib/AHE) Nach dem Uranabbau und der Förderung der Atomkraft in Brasilien erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/14390). Die Abgeordneten verweisen darin auf das deutsch-brasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen Geltung sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausspreche. „Dabei wird nach Ansicht der Fragestellenden verkannt, dass der deutsche Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein muss.“
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem mit Blick auf den „Bau eines atombetriebenen U-Boots“ und „eine Militarisierung des brasilianischen Atomsektors“, ob die Bundesregierung „trotz des Verhaltens des brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro insbesondere in Sachen Umweltschutz und Menschenrechte“ weiterhin der Meinung sei, dass „weder aus außenpolitischer noch aus energiepolitischer Sicht eine Notwendigkeit“ bestehe, das Abkommen von 1975 zu kündigen oder zu novellieren.