+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.11.2019 Gesundheit — Antwort — hib 1219/2019

Mängel in außerklinischer Intensivpflege

Berlin: (hib/PK) Qualitäts- und Versorgungsmängel in der außerklinischen Intensivpflege gefährden nach Angaben der Bundesregierung die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten und schaden der Solidargemeinschaft. Daher werde derzeit eine Reform vorbereitet, heißt es in der Antwort (19/14487) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13792) der Grünen-Fraktion.

Die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege habe in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. So werde eine zunehmende Zahl von Patienten aus Krankenhäusern entlassen, die weiter einen intensivpflegerischen Versorgungsbedarf hätten.

Für 2018 verzeichneten die Statistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 19.100 Leistungsfälle in der ambulanten und rund 3.400 Fälle in der stationären Intensivpflege mit Leistungsausgaben in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro.

Zugleich gebe es deutliche Hinweise auf eine Fehlversorgung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege. Dies betreffe insbesondere die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten. Nach Ansicht von Experten werde das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Entfernung des Trachestomas (Kanüle zur Luftröhre) bei Patienten in der außerklinischen Intensivpflege nicht ausreichend ausgeschöpft.

Erhebliche Unterschiede in der Vergütung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten beziehungsweise stationären Bereich führten überdies zu Fehlanreizen in der Leistungserbringung, heißt es in der Antwort weiter. Die ambulante Versorgung, insbesondere in der eigenen Wohnung der Patienten, erfordere wesentlich größere personelle und finanzielle Ressourcen als in vollstationären Einrichtungen.

Es lägen auch Hinweise darauf vor, dass gerade in der ambulanten Intensivpflege bei Patienten zu Hause in manchen Fällen nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt werde. Die hohe Zahl der aus Krankenhäusern entlassenen Beatmungspatienten sei ebenfalls kritisch zu bewerten.

Die gesetzliche Neuregelung ziele darauf ab, Patienten von der Beatmung zu entwöhnen sowie Betroffene, die wegen hoher Eigenanteile von einer spezialisierten stationären Pflege Abstand nähmen, zu entlasten.

Ferner gehe es darum, die Qualität der ambulanten intensivmedizinischen Versorgung durch stärkere Regulierung zu verbessern und Missbrauch zu bekämpfen. Zugleich sollen die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände einschließlich der gewünschten Wohnform angemessen berücksichtigt werden.

Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf würden derzeit ausgewertet. Erforderliche Änderungen und Klarstellungen, auch im Hinblick auf Fragen der Selbstbestimmung und Teilhabe, würden eingearbeitet. So soll die häusliche Intensivpflege weiter möglich sein.

Marginalspalte