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04.11.2019 Finanzen — Anhörung — hib 1221/2019

Luftverkehrsbranche gegen Steuererhöhung

Berlin: (hib/HLE) Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geplante Anhebung der Luftverkehrsteuer ist von der Luftfahrtbranche scharf kritisiert worden. Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft erklärte in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) am Montag, mit der Erhöhung dieser Steuer erfolge zum wiederholten Mal eine starke Wettbewerbsverzerrung. Es handele sich um einen nationale Alleingang zu Lasten der deutschen Luftfahrtunternehmen. Zahlreiche EU-Staaten hätten keine vergleichbare Luftverkehrssteuer. In den Staaten, die eine solche Steuer erheben, liege diese mit Ausnahme von Großbritannien erheblich unter den deutschen Steuerniveau. Dies verschärfe die bereits bestehende Wettbewerbsverzerrung und belaste die heimische Luftverkehrswirtschaft weiter.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern. Je nach Entfernung des Flugziels beträgt die Steuer in Zukunft 13,03 Euro (bisher 7,50), 33,01 Euro (bisher 23,43) und 59,43 Euro (bisher 42,18). Wirksam werden soll die Erhöhung zum 1. April 2020. Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen.

Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft schilderte in der Anhörung die Erfahrungen seit Einführung der Steuer im Jahre 2011. Der Marktanteil der deutschen Fluggesellschaften habe sich von 67 Prozent im ersten Halbjahr 2012 auf 56 Prozent im ersten Halbjahr 2019 verringert. Die Gesellschaften hätten die Luftverkehrsteuer in weiten Teilen nicht an die Kunden weitergeben können, sondern hätten große Teile aus ihrem Betriebsergebnis begleichen müssen. Damit seien Mittel für Investitionen in nachhaltige Technologien reduziert worden.

Auch der Flughafenverband ADV befürchtet verheerende Konsequenzen für die Branche, aber auch für Regionen in Deutschland wie Franken, Sachsen, Westfalen, Thüringen Baden, Allgäu, Hunsrück, Saarland und Mecklenburg. Drohende Einstellungen von Flugverbindungen würden negative Konsequenzen für Investitionen und Arbeitsplätze haben. Die Erhöhung der Steuer wurde als „Konjunkturprogramm“ für ausländische Gesellschaften und Flughäfen bezeichnet.

Die überproportionale Erhöhung der Luftverkehrssteuer insbesondere im Bereich der Kurz und Mittelstreckenflüge von 7,50 auf 13,03 Euro stelle eine besonders schwere Belastung für Flughäfen in den Regionen außerhalb der großen Ballungszentren dar, argumentierte auch der Vertreter des Flughafens Nürnberg. Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) warnte in der Anhörung allerdings davor, die Staffelung zu ändern und eine Distanzklasse nur für Inlandsflüge einzuführen. Das sei europarechtlich nicht umsetzbar

Dagegen begrüßte der BUND in seiner Stellungnahme die Erhöhung der Luftverkehrssteuer, um die Umsatzsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn von 19 auf sieben Prozent abzusenken. Damit würde ein Beitrag zur Wettbewerbsangleichung geleistet. Der Steuersatz sei aber zu niedrig, wenn die Fluggesellschaften die Steuern beim CO2-Handel kompensieren könnten.

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