Technologien für das vernetzte Fahren
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung räumt nach eigener Aussage dem Prinzip der Wahrung der Technologieneutralität einen hohen Stellenwert ein und hat deshalb gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, für das vernetzte Fahren die auf WLAN basierende Technik ITS-G5 (Intelligent Transport Generation 5) als Standard festzulegen, wie es im Entwurf für den delegierten Rechtsakt zum Thema „Cooperative Intelligent Transport Systems“ (C-ITS) vorgesehen war. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13624) hervor. Die Bundesregierung unterstütze eine technologieoffene Lösung in Bezug auf die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation. Die Fahrzeughersteller sollten die Möglichkeit erhalten, auf das für sie jeweils beste System zu setzen, heißt es in der Antwort.
Die Ablehnung der delegierten Verordnung im Rat bedeute nicht, „dass das Thema C-ITS nicht mehr von Bedeutung ist, sondern dass bei der Erarbeitung von Spezifikationen zur Gewährleistung der Interoperabilität von kooperativen intelligenten Verkehrssystemen auf europäischer Ebene Regelungen geschaffen werden müssen, die einzelne Technologien nicht benachteiligen und die Belange der Mitgliedstaaten in angemessener Weise berücksichtigen“, schreibt die Bundesregierung. Wann derartige, europaweit standardisierte Regelungen geschaffen sein werden, sei derzeit nicht abschätzbar.
Studien zur Frage der Übertragungstechnologie im Zusammenhang mit C-ITS liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge weder vor, noch sei beabsichtigt, solche zu beauftragen. „Aus Sicht der Bundesregierung ist die Frage nach der Übertragungstechnologie bei C-ITS (WLAN vs. LTE-V2X) ein zwischen Herstellern bestehender Diskurs“, heißt es in der Antwort. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der Regierung eine entsprechende Begleitforschung von der Industrie beauftragt und durchgeführt werden.