Auflistung zu Atomtransporten
Berlin: (hib/LBR) In einer Antwort (19/14454) auf eine Kleine Anfrage (19/13409) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung Daten zur Verbringung von Atomtransporten in den elektronischen Erfassungssystemen des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aufgelistet. In der Kleinen Anfrage wollten die Abgeordneten Details zu genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen erfahren.
Informationen zur grenzüberschreitenden Verbringungen radioaktiver Abfälle werden durch das BAFA nicht elektronisch erfasst, heißt es in der Antwort weiter. Die Zollverwaltung betreibe ein IT-Verfahren, mit dem die „weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Drittländern gewährleistet“ werde. Eine Unterscheidung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen sei anhand dieses Systems jedoch nicht eindeutig möglich, schreibt die Regierung.