Nachnutzung ehemaliger Atomkraftwerke
Berlin: (hib/SCR) Atomrechtliche Aspekte einer Nachnutzung stillgelegter kerntechnischer Anlagen behandelt eine Antwort der Bundesregierung (19/13746) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13345). Die Bundesregierung verweist darin darauf, dass die Prüfung konkreter Nachnutzungspläne in die Verantwortung der zuständigen Landesbehörden falle.