Förderung von Wohnungsgenossenschaften
Berlin: (hib/mwo) Mit der Einhaltung der Förderungszwecke von Wohnungsgenossenschaften befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14254) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13719). Darin heißt es unter anderem, bereits nach geltender Rechtslage sei der Vorstand der Genossenschaft verpflichtet, den genossenschaftlichen Förderzweck einzuhalten. Derzeit würden aufgrund einiger auch durch die Medien bekannt gewordenen Fälle von Genossenschaften, die womöglich keinen zulässigen Förderzweck verfolgen, weitere Gesetzesänderungen geprüft. Der Bundesrat habe hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht (BR-Bundestagsdrucksache 244/19), mit dem unter anderem die Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über mögliche Verstöße von Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz verbessert werden soll. Die Bundesregierung verweist auf ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (19/11467) und ihre Ansicht, dass die darin enthaltenen Vorschläge allein nicht ausreichten, um unseriöse Kapitalanlage-Genossenschaften wirksam zu verhindern. Die Prüfung eigener weitergehende Vorschläge sei derzeit innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.