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06.11.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1237/2019

Steuerförderung für Forschung beschlossen

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland wird erstmals eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FUE) eingeführt. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940, 19/11728) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige Änderungen vorgenommen hatten, um den Beihilfevorschriften der EU zu entsprechen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Gegen den Entwurf stimmte die Fraktion die Linke, während sich die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Ein Antrag der AfD-Fraktion auf Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung (19/4844) wurde abgelehnt.

Mit der steuerlichen Forschungszulage soll erreicht werden, dass insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren, heißt es in dem Entwurf. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von rund 1,15 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen. Der Betrag soll bis 2024 auf rund 1,3 Milliarden Euro steigen.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass dieses Gesetzesvorhaben nun zum Abschluss gebracht werden könne. Wichtig in dem Gesetz sei die Mittelstandskomponente, die dazu beitrage, dass junge Unternehmen eine Förderung bekommen könnten, auch wenn sie keine Gewinne machen würden. Auch die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Mittelstandskomponente. Da die Förderung für Großunternehmen nur eine marginale Bedeutung haben dürfte, würden besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Die SPD-Fraktion hofft auf einen „Innovationsschub“.

Für die AfD-Fraktion ist die Bundesregierung bei der steuerlichen Forschungsförderung ihren Vorschlägen weitgehend gefolgt. Man hätte sich noch etwas mehr gewünscht, stimme aber dennoch dem Entwurf zu.

Die FDP-Fraktion begrüßte, dass mit den Änderungen nun auch die Auftragsforschung in die Förderung einbezogen worden sei. Die Linksfraktion lehnte den Entwurf mit der Begründung ab, sie halte eine direkte Förderung für zielgenauer. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rechnet damit, dass es zu Mitnahmeeffekten durch große Unternehmen kommen wird. Eine stärkere Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen wäre wünschenswert gewesen.

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