Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Zustimmung des Bundestags zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung beantragt. Der Bundestag müsse gemäß dem ERP-Verwaltungsgesetz dem von der Bundesregierung am 30. Oktober 2019 beschlossenen „Entwurf eines Vertrages gemäß Artikel 1 § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung in der im Jahr 2019 novellierten Fassung“ zustimmen, erklärt das Ministerium in einem Antrag (19/14744). Im Anschluss daran solle der Vertrag zwischen dem ERP-Sondervermögen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschlossen werden. Hintergrund der Novelle sind die verstärkten Bemühungen der KfW im Bereich Wagniskapital, die zur Gründung einer Unternehmenstochter geführt haben. Bei der ERP-Förderung handelt es sich um Kredite für Existenzgründer und junge Unternehmen.