+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.11.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1238/2019

Sicherheit an Bahnhöfen

Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13392). Danach ist die Sicherheitslage auf den Bahnhöfen „grundsätzlich als gut zu bezeichnen“. Seit 2015 weise die polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei insgesamt eine rückläufige Entwicklung der Gesamtzahl der Straftaten auf Bahnanlagen aus, führt die Bundesregierung aus. Zugleich verweist sie darauf, dass die Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen „ein ständiges Ziel der zuständigen Behörden“ sei.

Dazu wird laut Vorlage die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung „mit 1.300 zusätzlichen Dienstposten aus dem bereits erfolgten und bis 2021 vorgesehenen Stellenaufwuchs für die Bundespolizei deutlich gestärkt“. Da das Personal erst ausgebildet werden müsse, würden die zusätzlichen Dienstposten sukzessive bis 2024 eingerichtet und besetzt. Darüber hinaus solle eine bessere Erreichbarkeit und Wahrnehmbarkeit der Bundespolizei durch eine zentrale Unterbringung auf den Bahnhöfen erreicht werden.

Zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen werden auch der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik weiter vorangetrieben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung könnten dabei „zukünftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein“. Bei der Bundespolizei stünden für den Ausbau der Videoüberwachung bis zum Jahr 2023 bereits jetzt Mittel in Höhe von mehr als 70 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit den darüber hinaus vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Deutsche Bahn AG von 2020 bis 2024 insgesamt vorgesehenen, vom Deutschen Bundestag noch zu bewilligenden Mitteln von 50 Millionen Euro sowie durch den Einsatz von Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG in Höhe von 12,5 Millionen Euro könnten bis Ende 2024 nahezu alle größeren Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden“, schreibt die Bundesregierung weiter.

In den Jahren 2020 bis 2024 stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Angaben zufolge darüber hinaus weitere zirka 250 Millionen Euro für den Ausbau des digitalen Behördenfunks unter anderem an Bahnhöfen bereit. Eine Arbeitsgruppe „Technische Sicherheit“, an der sich dieses Ministerium und das Bundesinnenministerium sowie die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei beteiligen, habe den Auftrag, „in einem ersten Schritt, für ausgewählte Bahnhöfe weitere technische Möglichkeiten zur Gefahrenreduzierung zu prüfen“.

Marginalspalte