Berufskrankheiten durch Asbest
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2018 haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in rund 1.000 Fällen erstmals über eine Anerkennung einer Berufskrankheit infolge von Schädigungen durch Asbest entschieden. Die Verfahrensdauer lag durchschnittlich bei rund fünf Monaten. Das geht aus der Antwort (19/14456) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13411) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.