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07.11.2019 Finanzen — Anhörung — hib 1241/2019

Handel gegen Geldwäsche-Vorschrift

Berlin: (hib/HLE) Prepaid-Anbieter und Goldhändler haben gemeinsam gegen von der Bundesregierung geplante Einschränkungen des Handels ohne Identifizierungspflicht protestiert. Der geplante maximale Transaktionsbetrag in Höhe von 20 Euro für Fernzahlungsvorgänge ohne vorherige Kundenidentifizierung sei ungerechtfertigt und schränke den Einsatz risikoarmer E-Geld-Produkte ohne erkennbare Notwendigkeit deutlich ein, erklärte der Prepaid Verband Deutschland in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Mittwoch. Der geplante Transaktionsbetrag bleibe deutlich unter den von der EU-Richtlinie vorgesehenen 50 Euro. Der Erhalt von Prepaid-Bezahlmöglichkeiten sei wichtig, da die Hälfte der Bundesbürger keine Kreditkarte besitze und mit EC-Karten nicht im Internet bezahlt werden könne. Auch die Fachvereinigung Edelmetalle kritisierte, dass die geplante Absenkung Meldeschwelle weit über die EU-Vorgaben hinausgehe.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827). Darin heißt es, die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten, zum Beispiel auf Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Einschränkungen bei den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten einstellen. Außerdem ging es um zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/11998) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10218) zu verschiedenen Aspekten der Geldwäsche.

Nach Angaben der Fachvereinigung Edelmetalle sind Zweifel angebracht, ob Gold oder andere Edelmetalle besonders dafür genutzt werden, Geldwäsche zu betreiben. Käufer seien überwiegend Kleinstanleger, und Verkäufer müssten sich ohnehin bei den Händlern identifizieren. Die Vereinigung berief sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, wonach es im vergangenen Jahr insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gegeben habe. Davon hätten allerdings nur 175 einen Bezug zu Edelmetallen, also weniger als 0,3 Prozent.

Die Deutsche Kreditwirtschaft, die Spitzenvereinigung der Bankenverbände, forderte, die Mitarbeiter der nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen von „existenzgefährdenden Bußgeldandrohungen zu befreien“. Die umfassenden Bußgeldandrohungen für jedwedes Fehlverhalten im beruflichen Alltag, in dem Handlungen regelmäßig unter erheblichen Zeitdruck stehen würden, würden diese Personengruppe mit einem inzwischen nicht mehr akzeptablen Sanktionsrisiko belasten. Eine Freistellung würde es den Unternehmen deutlich erleichtern, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Position des Geldwäschebeauftragten sowie für den Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Präventionskurse zu gewinnen und zu halten.

Der Deutsche Steuerberaterverband forderte in seiner Stellungnahme, die Verschwiegenheitspflichten in bewährten Umfang zu erhalten. Die geplanten Änderungen würden der tatsächlichen steuerlichen Beratungspraxis in keiner Weise gerecht und stellten mit Blick auf den ganzheitlichen Beratungsansatz der steuerberatenden und prüfenden Berufe eine nicht gerechtfertigte Einengung da.

Auf massive Probleme mit Geldwäsche im Bereich Immobilien machten mehrere Sachverständige aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin sprach von einem „enormen Geldwäscherisiko“ und Schwierigkeiten bei Ermittlungen durch „Share Deals“. Man habe es vorwiegend mit Gesellschaften aus dem Ausland zu tun. Das Problem lasse sich national nicht lösen.

Auch vom Netzwerk Steuergerechtigkeit wurde auf dieses Problem hingewiesen und der Financial Intelligence Unit wurde auf das hohe Risiko für Geldwäsche bei Immobilien hingewiesen. Als konjunkturunabhängiges Investitionsgut würden Immobilien nahezu dauerhafte Wertstabilität ausweisen und sich auf diese Weise besonders zur Platzierung hoher Transaktionsvolumen ereignen, erklärte die FIU. Gleichzeitig gebe es viele Möglichkeiten, die Transparenz von Mittelherkunft und Eigentumsverhältnissen einzuschränken, zum Beispiel unter Einbindung von Offshore-Standorten bei der FIU seien im Jahr 2018 rund 750 Meldungen eingegangen, in denen der explizite Meldungsgrund Auffälligkeiten im Zusammenhang mit An- oder Verkauf von Immobilien angegeben wurde.

Die Bundesnotarkammer geht von einer deutlichen Steigerung der Zahl von Meldungen durch die Notare aus. Außerdem könne erwartet werden, dass von der Neuregelung eine gesteigerte Abschreckungswirkung ausgehen werde. Die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ wies darauf hin, dass das Meldeaufkommen von rechtsberatenden Berufen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sehr gering sei, da sich diese auf ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrer Mandantschaft berufen könnten. Dieses Defizit sei nicht hinnehmbar.

Der Bund deutscher Kriminalbeamter vermisste eine „Gesamtstrategie“ gegen Geldwäsche. Professor Kai Bussmann (Universität Halle-Wittenberg) sah die Behörden angesichts einer Vielzahl von Verfahren bereits am Limit und forderte mehr Präventionsmaßnahmen. Auch Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) forderte einen entschiedenen Kampf gegen Geldwäsche, sprach sich aber für die Beachtung der Verhältnismäßigkeit und für mehr Datenschutz aus.

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