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07.11.2019 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 1242/2019

AfD will öffentliche Petitionen neu regeln

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages ändern, um „verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen“ einzufügen. Ein dazu von der Fraktion vorgelegter Antrag (19/14762) steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Die von der AfD vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten einhergehen mit der Aufhebung der derzeit geltenden Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen.

Aus Sicht der AfD-Fraktion hat der Verlauf des Petitionsverfahrens der Petition zum globalen Migrationspakt im vergangenen Jahr zwei Schwachstellen der derzeitigen Ausgestaltung des öffentlichen Petitionsverfahrens offengelegt. Das sei zum einen die mangelnde Leistungsfähigkeit der eingesetzten technischen Mittel. Dies habe dazu geführt, dass während der Mitzeichnungsfrist der Petition technische Probleme dafür gesorgt hätten, dass die Internetseite des Petitionsausschusses nicht aufrufbar gewesen sei und die Zahl der Unterzeichner geschwankt und sich sogar nach unten verändert habe. Die AfD fordert daher eine Infrastruktur, die gewährleisten müsse, „dass täglich 100.000 Mitzeichnungen aufgenommen werden können“.

Die zweite Schwachstelle ist aus Sicht der Abgeordneten die „fehlende Rechtssicherheit des Einreichers bei der Durchführung des Verfahrens“. Der Eindruck „willkürlichen Verhaltens“ ist laut Antrag durch die bisherige Regelung des Verfahrens der öffentlichen Petitionen ermöglicht worden. So heiße es in Nr. 1 Satz 3 der Richtlinie derzeit: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.“ In der Nr. 4 enthalte die Richtlinie eine „Kann“-Vorschrift, die eine Veröffentlichung ins Ermessen des Petitionsausschusses stelle, wird bemängelt. Der Tatbestand der Ermessensnorm enthalte zudem unbestimmte Rechtsbegriffe. Danach könne von einer Veröffentlichung abgesehen werden, insbesondere wenn die Petition „geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten“. Dies sei abzulehnen, schreibt die AfD-Fraktion. Die Belastung des „interkulturellen Dialogs“ sei keine Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte der Bürger.

Beibehalten wollen die Abgeordneten das Quorum von 50.000 Mitzeichnern innerhalb von vier Wochen, damit eine Petition öffentlich beraten wird. Von einer solchen öffentlichen Sitzung soll der Petitionsausschuss künftig jedoch nur bei einem einstimmigen Votum absehen können, heißt es.

Wie schon in der derzeit geltenden Richtlinie soll nach den Vorstellungen der AfD auch künftig dann eine Petition grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, „wenn bereits über eine Petition mit sachgleichem Gegenstand in der laufenden Wahlperiode entschieden ist und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden“. Auf Antrag einer Fraktion im Petitionsausschuss soll allerdings dieser Ausschlussgrund entfallen können.

Enge Grenzen will die AfD-Fraktion für die Schließung des Diskussionsforums auf der Internetseite des Petitionsausschusses vorgeben. Dies soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur möglich sein, wenn die Bundestagsverwaltung zu ausreichenden Löschungen gegen geltendes Recht verstoßender Diskussionsbeiträge außer Stande ist oder die Schließung zum Abwehr einer Cyber-Attacke notwendig ist. In beiden Fällen sei dem Petitionsausschuss darüber ein ausführlicher Bericht vorzulegen, fordern die Abgeordneten.

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