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07.11.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 1246/2019

Bildungsnachweise auf Blockchain

Berlin: (hib/ROL) In ihrer Blockchain-Strategie hat die Bundesregierung beschlossen, die Blockchain-basierte Verifikation von Leistungsnachweisen zu prüfen. Technisch kann dabei auf viele bereits vorhandene Lösungen aufgebaut werden, schreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14784). Es fehle jedoch an der Vernetzung und am Bewusstsein für die Möglichkeiten. Ein Hackathon, also eine kollaborative Soft- und Hardwareentwicklungsveranstaltung, setze an diesen Stellen an.

Das Grundprinzip der Blockchain basiere darauf, dass die Transaktionshistorie auf verschiedene Systeme transparent und unveränderlich verteilt und somit Daten verifiziert und gesichert werden. Gleichzeitig komme es ohne zentralen Speicher aus, was die Resistenz gegen Manipulation beispielsweise von Abschlussnoten deutlich erhöhe.

Durch die Einbindung kreativer Akteure aus der Privatwirtschaft könnte eine entsprechende Anwendung schneller zur Marktreife geführt werden als wenn jede Hochschule ihr System in eigener Regie umstelle. Dadurch würden relevante Akteure vernetzt. Ferner erhalte die Anwendung bei Entscheidern an den Hochschulen große Aufmerksamkeit. Staatliche Regulierung müsse in der Folge sicherstellen, dass die Anerkennung der digitalen Leistungsnachweise gegeben ist, fordert die FDP-Fraktion.

Das European Credit Transfer System (ECTS) leiste zwar bereits jetzt einen starken Beitrag zur Vergleichbarkeit von Studiengängen und vereinfache den Studierenden Mobilität beim Hochschulwechsel innerhalb Europas. Die traditionelle Verwaltung der ECTS benötige jedoch Ressourcen wie Papier, Zeit und Geld.

Das (Hoch-)Schulsystem in Deutschland zeichne sich bereits durch ein hohes Maß an Dezentralität und eine Vielzahl teils sehr autonomer Akteure aus. Die dezentrale Abbildung der CP und anderer erworbener Zertifikate auf einer Blockchain ermögliche die ressourcensparende Beschleunigung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen. So könne etwa der Wechsel einer Hochschule, der Nachweis des Studierendenstatus für spezielle Services und Ermäßigungen oder der Nachweis erbrachter Leistungen im Rahmen eines BAföG-Antrages für Studierende so einfach werden wie Onlineshopping.

Im Anschluss an das Studium könnten die digitalen Zeugnisse für Bewerbungen einfach und vertrauenswürdig geteilt werden. Damit könnten ganz neue Möglichkeiten für automatisiertes Job-Matching entstehen, vor allem verringere sich aber der Aufwand für die Überprüfung der Korrektheit von angegebenen Leistungen im Lebenslauf. Die Hoheit über die eigenen Daten müsse dabei immer bei dem Einzelnen bleiben.

Bei der Erarbeitung der aktuellen Fassung der DSGVO ist nach Ansicht der FDP-Fraktion die Blockchain-Technologie mit ihren Möglichkeiten und Anforderungen nicht mitbedacht. Deshalb sei zu empfehlen auf Grundlage des Berichts der EU-Kommission, über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vom 25. Mai 2020 sowie Folgeberichten (Art. 97 DSGVO) darüber zu entscheiden, welche Reformen notwendig sind, um die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO in blockchain-basierten Anwendungen zur Verwaltung und Verifikation von Leistungsnachweisen zu unterstützen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2020 einen Hackathon als Auftakt für einen Innovationsprozess auszurichten. Damit soll die weitere Entwicklung von blockchainbasierten Lösungen für die einfache und vertrauenswürdige Speicherung und Authentifizierung von Leistungsnachweisen angestoßen und beworben werden. Zudem soll im Rahmen eines Bund-Länder-Treffens Strategien zur Nutzung von Distributet Ledger Technologien (DLT) beschlossen werden, die sicherstellen, dass alle Bildungsabschlüsse sowie Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Jahr 2021 datenschutzkonform digital abrufbar sind.

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