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07.11.2019 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 1247/2019

Stellungnahme zu Strukturstärkungsgesetz

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat hat dazu aufgerufen, beim Kohleausstieg auch die Regionen im Blick zu behalten, in denen weder Braun- noch Steinkohle abgebaut und verstromt wird. Ihre Leistungsfähigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien sei eine Grundvoraussetzung für einen gelingenden Ausstieg aus der nationalen Kohleverstromung, erklärt das Gremium in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme (19/14623). Grundsätzlich dürfe der Kohleausstieg weder einseitig die kohlestromerzeugenden Regionen und Standorte belasten noch zu Lasten anderer Landesteile gehen.

So weist der Bundesrat darauf hin, dass die Prämissen des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen aufrechterhalten werden müssten - dazu zähle auch die Fachautonomie von Bundesprogrammen innerhalb des Fördersystems. Fachpolitische Erwägungen müssten weiterhin gelten und somit auch fachlich vordringliche Projekte in anderen Regionen gefördert werden können. „Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass fachlich vordringliche Projekte in anderen Ländern nicht deshalb zurückgestellt werden müssen, weil Mittel per Umschichtung im Gesamthaushaltsplan für bestimmte Projekte im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes vorbelegt sind.“

Um speziell Potenziale für die Energiewende zu heben, müssten auch in anderen Regionen Projekte der Energieforschung, der anwendungsorientierten Entwicklung von Speichertechnologien und Rahmenbedingungen für den Aufbau einer marktfähigen Wasserwirtschaft gefördert werden, heißt es weiter. Der Bundesrat verweist auf das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land.

Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, die Ausführungen des Bundesrats zur Kenntnis zu nehmen.

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