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07.11.2019 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 1249/2019

Gesetzentwurf zu Verfassungsschutzrecht

Berlin: (hib/STO) Den „Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14602). Wie die Fraktion darin ausführt, sieht der Entwurf neue Bestimmungen für das Bundesverfassungsschutzgesetz vor. Der aus dem Bundesinnenministerium stammende Gesetzentwurf solle die Befugnisse des Inlandsgeheimdienstes erweitern.

„Demnach sollen Wohnungen künftig nicht nur von der Polizei, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise von den Agenten des Inlandsgeheimdienstes betreten werden dürfen“, schreibt die Fraktion weiter. Ferner sollten sie die Befugnis zur Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung erhalten, „indem Handys und Computer - nicht nur an öffentlichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen - mit einer Spionagesoftware infiziert werden“. Darüber hinaus sollten die Agenten auch die Wohnungen betreten dürfen, „um dort einen späteren Besuch einer ihrer Vertrauenspersonen (sogenannte ,V-Männer') vorzubereiten beziehungsweise im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang dortige Räume technisch zu präparieren“.

Wissen wollen die Abgeordneten, wann die abgeschlossene Fassung des Gesetzesentwurfes dem Bundestag zugeleitet wird. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, warum „nach Auffassung der Bundesregierung der Nachrichtendienst und nicht auch die Polizei (zum Beispiel das Bundeskriminalamt) die Wohnung betreten können“ sollte, um entsprechende Abhörsysteme für den Verfassungsschutz vorzubereiten.

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