Entwurf zur Änderung des StGB vor
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Gesetz zur strafrechtlichen Harmonisierung von Paragraf 252 Strafgesetzbuch - vorgelegt (19/14764). Danach soll In den subjektiven Tatbestand des Paragrafen die Möglichkeit einer Drittbesitzerhaltungsabsicht des Täters aufgenommen werden. Zur Begründung heißt es, trotz der Deliktsähnlichkeit des Straftatbestandes „räuberischer Diebstahl“ zum Raub habe es der Bundestag bisher versäumt, das Tatbestandsmerkmal einer Drittbesitzerhaltungsabsicht in den Straftatbestand des räuberischen Diebstahls aufzunehmen. Insoweit liege daher eine Strafbarkeitslücke vor.