Stand des Endlager-Suchverfahrens
Berlin: (hib/LBR) Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle befindet sich derzeit im ersten Verfahrensschritt der Ermittlung von Teilgebieten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14524) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13917) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten nach Datenabfragen bei Bundes- und Landesbehörden und einer Bewertung von Informationen der Organisation „Ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomstrom“ erkundigt.
Das Vorgehen bei der Ermittlung von Teilgebieten sei ein Ausschlussverfahren, bei dem zuerst ungeeignete Teilgebiete ausgeschlossen würden. Eventuell vorhandene „Positivlisten“ könnten daher rein methodisch keinen Eingang in das Standortauswahlverfahren finden. „Zum jetzigen Zeitpunkt können also keinerlei belastbare Aussagen hinsichtlich der möglichen Eignung oder Nicht-Eignung konkreter Gebiete“ getroffen werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Die BGE will ihren Zwischenbericht im dritten Quartal 2020 veröffentlichen.