Gesetzesnovelle zur Preisstatistik
Berlin: (hib/PEZ) Die Mitwirkung statistischer Landesämter bei Datenlieferungen thematisiert der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik. Diese hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung als Unterrichtung (19/14624) vorgelegt. Der Bundesrat bittet darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu klären, welche Mitwirkungsmöglichkeiten die statistischen Landesämter als Empfänger von Daten haben sollen. Er ist auch der Ansicht, dass diesen Ämtern durch die Nutzung neuer Datenquellen Kosten entstehen.
Die Bundesregierung entgegnet, die Mitwirkungsmöglichkeiten der statistischen Landesämter bei der Verarbeitung von Transaktionsdaten seien mithin nicht in Frage gestellt. „Im Statistischen Verbund besteht auf Fachebene allerdings weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verarbeitung von Transaktionsdaten aufgrund der besonderen methodischen und technischen Herausforderungen während der Erprobungs- und Implementierungsphase zentral im Statistischen Bundesamt durchgeführt werden sollte“, heißt es ergänzend. Bezüglich der Kosten erklärt die Bundesregierung, den Ländern würden bei einer zentralen Entgegennahme der Daten durch das Statistische Bundesamt keine Kosten entstehen.