Sport- und Freizeitflächen für Eisenbahner
Berlin: (hib/HAU) Im Grundstücksbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) befinden sich nach Angaben der Bundesregierung deutschlandweit 350 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 248,21 Hektar, die als Sport- und Freizeitflächen erfasst sind. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/13727) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13207) hervor. Auf die Frage, wie die Bundesregierung sichern will, „dass möglichst viele der noch im BEV vorhandenen Sport- und Freizeitflächen auch künftig für solche Nutzungen zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort: Entsprechend der Sportförderrichtlinien des BEV würden die Sport- und Freizeitflächen den Eisenbahner-Sportvereinen (ESV) unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn der Anteil der förderungswürdigen Mitglieder, also aktive und inaktive „Eisenbahnerinnen und Eisenbahner“, an der Gesamtmitgliederzahl mindestens 50 Prozent beträgt.
Als Sozialeinrichtung des BEV anerkannt werden jene ESV, bei denen der Anteil förderungswürdiger Mitglieder zwischen 50 Prozent und 15 Prozent liegt. Sie hätten lediglich eine ermäßigte Miete zu zahlen. Die als Sozialeinrichtung des BEV anerkannten Eisenbahner-Sportvereine könnten nach entsprechendem Antrag Anspruch auf Mietermäßigung orientiert an den örtlichen Vergleichsmieten haben, heißt es in der Antwort. Die weitere sportliche Nutzung der Liegenschaft sei als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des BEV“ im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung an eine Kommune würden die Überlassungsverträge dauerhaft von der jeweiligen Kommune übernommen, schreibt die Bundesregierung.