Bundesrat kritisiert Klimaschutzgesetz
Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) Änderungen gefordert. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden.
Die Länder bitten die Bundesregierung darum, zu prüfen, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich konsolidiert und reformiert werden könne. Das bestehende System werde den heutigen Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht. Weiter unterstreichen sie, dass im Verkehrssektor ein größerer Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden müsse. Dafür müsse die „Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert“ werden und eine Infrastruktur für Wasserstoff-Tankstellen in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden. Kurzfristig könne Biogas als Treibstoff dazu beitragen, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen kritisiert der Bundesrat, dass Mehreinnahmen für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren könnten, und fordert daher eine „faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung“.
Laut Stellungnahme soll zudem der Expertenrat für Klimafragen, der Bundesregierung und Bundestag beraten soll, nicht aus fünf, sondern aus sieben sachverständigen Personen aus den Bereichen Klima, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Soziales bestehen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am Mittwoch ohne Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden und steht am Freitag zur Abstimmung. Ein wortgleicher Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/14337) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.