Mitte 2019 gut 43.000 Asylberechtigte
Berlin: (hib/STO) Mitte dieses Jahres haben in Deutschland gut 43.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12502) hervor. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) 43.251 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.499 Asylberechtigten, Syrien mit 7.218 Betroffenen und Iran mit 5.810 Personen.
Die Zahl der zur Jahresmitte im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 682.361. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 368.382 Personen vor dem Irak mit 105.130 und Afghanistan mit 46.297.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 235.015 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2, Satz 1, 2. Alt. des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 154.527 Fällen sowie Irak mit 23.689 und Afghanistan mit 17.114.
Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien zur Jahresmitte 105.973 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (64.182) vor Somalia (4.394) und Syrien (4.378).
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 191.117 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Afghanistan mit 17.475 Betroffenen, gefolgt vom Irak mit 15.463 und Serbien mit 10.349.