Ermittlungen zum Islamischen Staat
Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Organisation „Islamischer Staat“ gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13200). Sie weist zunächst darauf hin, dass die Betätigung des „Islamischen Staates“ mit Verfügung vom 12. September 2014 durch den Bundesminister des Innern verboten wurde. Der GBA führt mit Stand 16. September 2019 89 Ermittlungsverfahren gegen 114 namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Davon richteten sich 77 Ermittlungsverfahren gegen jeweils einen Beschuldigten, sechs Ermittlungsverfahren gegen jeweils zwei Beschuldigte, vier Ermittlungsverfahren gegen jeweils drei Beschuldigte, ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte und ein Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte. Dabei gehe es um eine Vielzahl von Straftatbeständen, die im Einzelnen aufgelistet werden. Weiter führt der GBA den Angaben zufolge elf Ermittlungsverfahren gegen 21 namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Unterstützung des IS. Ein Ermittlungsverfahren werde gegen unbekannte Beschuldigte und zwei Ermittlungsverfahren gegen unbekannte und bekannte Beschuldigte geführt. Zur Anzahl der Durchsuchungen in Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte IS-Mitglieder oder -Unterstützer führe der GBA keine Statistik.