Umsatzsteuerklage der EU-Kommission
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung im Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Durchschnittssätzen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Ansicht habe sie in mehreren Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission dargelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13094). Die Regierung werde auch in dem nunmehr eingeleiteten Klageverfahren eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Weiterer Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, heißt es zu einer Bekanntmachung der EU-Kommission, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird.