Stellungnahme zu Erdölbevorratungsgesetz
Berlin: (hib/PEZ) Um logistische Fragen bezüglich der Erdölvorräte für Notfälle geht es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes und einer Gegenäußerung der Bundesregierung (19/14622). Konkret geht es um einen Gesetzespassus, den die Bundesregierung im Zuge der Novellierung als redaktionelle Klärung versteht. Der Bundesrat war damit nicht einverstanden, er sah darin einen Abschied von der Belieferungspflicht an bestimmte Abnehmer im Krisenfall. Die Bundesregierung erwiderte, der bisherige Begriff „Beliefern“ habe im Sinne von „zur Verfügung stellen“ verstanden werden müssen, daher sei die jetzige Klarstellung tatsächlich nur eine redaktionelle.