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13.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 1269/2019

Ausschuss nimmt Klimaschutzgesetz an

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen in der Ausschussfassung angenommen. Am Freitag steht der Gesetzentwurf zur Abstimmung im Plenum.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert werden und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen werden. Der angenommene Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, dass die Zustimmung des Bundestages bei der Sektoraufteilung der Jahresemissionsmengen nötig ist. Zudem sollen der Bundestag und die Bundesregierung den im Gesetz geplanten Expertenrat für Klimafragen mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen können.

Dieser Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Linken angenommen. Die AfD lehnte den Änderungsantrag ab, die Grünen enthielten sich. Ebenfalls wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU und SPD mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken bei Ablehnung aller anderen Fraktionen angenommen. Anträge der AfD (19/14069), der FDP (19/14344) und der Grünen (19/11153; 19/13538) fanden keine Mehrheit.

In der Diskussion verteidigte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf. Damit werde ein „robuster Rahmen“ für das Erreichen der Klimaziele 2030 geschaffen. Bestehende Klimaziele würden nicht relativiert und der Expertenrat decke alle relevanten Wissenschaftsbereiche ab. Sie schlug zudem eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ vor, im Rahmen dieser die Minister über den Umsetzungsstand der Maßnahmen berichten könnten. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, dass Nutzen und Wirkung des Gesetzes sehr umstritten seien. Die Kosten pro eingesparte Tonne CO2 und die Vermeidungskosten könnten nicht abgeschätzt werden, kritisierte er.

Dass das Gesetz nicht effizient im Sinne der Zielerreichung sei, kritisierte auch ein Vertreter der FDP. Daher könne man ihm nicht zustimmen. Der Änderungsantrag der Koalition und eine Beteiligung des Bundestages sei aus der Legitimationsperspektive aber richtig, sagte er. Das Gesetz sei ein „Meilenstein“, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion, auch weil die Ziele regelmäßig überprüft würden. Er freue sich, jedes Jahr eine Debatte darüber zu führen, wie die Ziele am besten erreicht werden können.

Ein Vertreter der Linken kritisierte, dass die Klimaneutralität bis 2050 nicht festgeschrieben, sondern nur angestrebt werde. Das Gesetz sei ein „unwirksamer Flickenteppich“, der zudem eine soziale Schieflage in den Bereichen Verkehr und Wärme mit sich bringe. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte das kleinteilige, enge Gesetzgebungsverfahren und die fehlende Einbindung der Menschen und überparteiliche Beratung im Prozess. Eine Plenarwoche zu „Nachhaltigkeit und Klima“ halte sie für nicht sinnvoll.

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