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13.11.2019 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Ausschuss — hib 1271/2019

„Smart-City“-Antrag der FDP abgelehnt

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat einen FDP-Antrag zur Digitalstrategie von und für Städte (19/14045) abgelehnt. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion stimmten lediglich die Antragstellern am Mittwoch im Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für die Initiative, die einen Stufenplan zum Schaffen von „Smart Cities“ in Deutschland vorsieht.

Zur Begründung hieß es von seiten der Regierungsfraktionen, man sei bereits auf gutem Weg beim Entwickeln smarter Stadtstrategien. Indes halte man einen „Top-Down-Ansatz“, also eine von oben vorgegebene Vorgehensweise mit allgemeingültigen Zielen, in diesem Fall für falsch. Auf kommunaler Ebene gebe es eine Vielzahl individueller Aspekte zu berücksichtigen, erklärte ein Abgeordneter der Fraktion CDU/CSU. Aus Einzelprojekten etwa im Bereich intelligenter Straßenbeleuchtung könnten Modelle mit Beispielwirkung entstehen. Auch aus der SPD-Fraktion hieß es, die besten Lösungen entstünden vor Ort.

Die AfD-Fraktion erklärte, der eingeschlagene Weg der Digitalisierung werde sich nicht verhindern lassen. Mit Blick auf ein Programm der Bundesregierung zur Förderung von Smart-City-Modellkommunen sagte ein Abgeordneter, das eigentliche Problem liege in der Netzabdeckung auf dem Land. Die Linksfraktion lehnte den Antrag ab, weil den Abgeordneten die darin erwähnte Wertsteigerung für Private nicht gefällt. Außerdem drohe die „Riesengefahr“ eines Datenverkaufs an Unternehmen. Eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum fand den Top-Down-Ansatz nicht zielführend. Auch kam ihr der Aspekt zu kurz, dass eine „Totalüberwachung“ von Bürgern verhindert werden müsse.

Die FDP-Fraktion verteidigte ihr Ansinnen und erklärte, man brauche eine einheitliche Definition von „Smart Cities“. Es gelte, Strategien und Meilensteine festzusetzen, sonst drohe ein Sammelsurium an Beispielen und jede Kommune wolle das Rad neu erfinden. In dem Antrag ist von einem „Smart City-Stufenplan“ die Rede, der als Best Practice-Katalog und Fahrplan für Kommunen dienen soll. Ziele, Art und Organisation von Erhebungen sowie Inhalte dieses Plans müssten konkret beschrieben und dabei Leitlinien von Datensouveränität bis Transparenz beachtet werden; keinesfalls dürfe es zu einer Massenüberwachung, also zur anlasslosen Erhebung oder Speicherung von personenbezogenen Daten kommen.

Eine Vertreterin des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat bezeichnete den von ihrem Haus gewählten Weg, mit Modellkommunen zu arbeiten, als einen mühseligen - der sich ihrer Ansicht nach lohnen wird. Sie stellte im Ausschuss Ergebnis und Hintergrund eines Wettbewerbs zu Smart-City-Modellprojekten vor, aus dem 13 Projekte hervorgingen und mit Fördermitteln bedacht werden. Entscheidende Kriterien bei der Auswahl seien der Modellcharakter gewesen, auch das Abbilden unterschiedlicher räumlicher Herausforderung sowie die Beteiligung von Bürgern. Im nächsten Jahr solle es eine zweite Wettbewerbsrunde geben, sagte die Vertreterin. Dann könnte womöglich das Kriterium der Zusammenarbeit von Gemeinden oder Städten stärker ins Gewicht fallen.

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