Empfehlungen von U-Ausschüssen
Berlin: (hib/STO) Über die „Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse“ des Bundestages in der 17. und der 18. Wahlperiode berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12761). Zugleich verweist sie darauf, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode gesetzlich vorgeschrieben sei. Wie auch bei diesen Empfehlungen werde sie die Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode „weiterhin intensiv prüfen und deren Umsetzung vornehmen beziehungsweise alle erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung treffen“. Soweit eine Umsetzung bereits erfolgt ist, werde sie die eingeleiteten Maßnahmen „konsequent fortführen“.