+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.11.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1274/2019

Höhere Steuer auf Flugtickets beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Flugreisen von deutschen Flughäfen werden vom 1. April nächsten Jahres an teurer werden. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leistung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13078) für eine gerechtere Besteuerung im Luftverkehr und für eine Ende der Subventionierung der Branche wurde abgelehnt.

Mit dem Gesetz verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern. Je nach Entfernung des Flugziels beträgt die Steuer pro Ticket in Zukunft 13,03 Euro (bisher 7,50), 33,01 Euro (bisher 23,43) und 59,43 Euro (bisher 42,18). Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen.

In der Aussprache würdigte die CDU/CSU-Fraktion diesen Teil des Klimaschutzpakets. Insgesamt halte man das Ergebnis für angemessen. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass Zubringerflüge und Frachtflüge von dem Gesetz ausgenommen seien. Die SPD-Fraktion begrüßte die Steueranhebung. Die Nutzung von Verkehrsmitteln, die weniger oder kein Kohlendioxid ausstoßen würden, müsse gefördert und die anderen müssten verteuert werden. Vor dem Hintergrund, dass Anreize geschaffen werden müssten, andere Verkehrsmittel zu benutzen, sei der Gesetzentwurf „eine gute Sache“.

Dem widersprach die AfD-.Fraktion. Den Gesetzentwurf „hätte man lassen sollen“, sagte ein Sprecher. Deutschland werde damit den selbst gesetzten Kohlendioxid-Reduktionszielen keinen Schritt näher kommen. Wenn die Steuer überhaupt eine Lenkungswirkung haben werde, dann in dem Sinne, dass Passagiere und Flugverbindungen zu nahe gelegenen ausländischen Flughäfen wie Amsterdam, Wien und Prag abwandern und nicht verstärkt die Bahn benutzen würden.

Auch die FDP-Fraktion kritisierte den „nationalen Alleingang“ der Koalition mit der Verteuerung des Luftverkehrs, was einem Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit gleichkomme. Es drohe eine Verlagerung zu ausländischen Flughäfen und Fluggesellschaften.

Dass Flugtickets verteuert werden, geht für die Fraktion Die Linke in die richtige Richtung. Aber wenn die Ungleichheit zwischen den Verkehrsträgern beseitigt werden solle, müsse das Kerosin besteuert werden. Die Steuerbefreiung von Kerosin könne „nicht für alle Ewigkeit“ aufrechterhalten werden, so ein Sprecher der Linksfraktion. Gerade auf kürzeren Strecken, wo die Bahn in direkter Konkurrenz mit dem Luftverkehr stehe, falle die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu niedrig aus, wurde kritisiert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet keine Lenkungswirkung durch die Erhöhung der Steuer, da diese nach Ansicht der Fraktion „eindeutig zu niedrig“ ausfällt. Problematisch seien auch das Umsteigerprivileg und die Möglichkeit zur Verrechnung der Steuer mit Emissionszertifikaten.

Ein mit dem Koalitionsentwurf gleich lautender Entwurf der Bundesregierung (19/14938) wurde für erledigt erklärt.

Marginalspalte