Klimaschutzmaßnahmen beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem steuerpolitischen Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des Personenschienenbahnfernverkehrs von 19 auf sieben Prozent gesenkt und die sogenannte Pendlerpauschale erhöht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) zu, nachdem sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.
In dem Gesetzentwurf heißt es, es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen. Dazu sollen im Gesetz näher bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Per Änderungsantrag wurde sichergestellt, dass in Zukunft auch Aufwendungen von Steuerpflichtigen gefördert werden, die ihnen entstehen, wenn die energetischen Maßnahmen durch einen Energie-Effizienz-Experten begleitet werden.
Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt.
Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion werden mit diesem Gesetzentwurf Anreize gesetzt, die zu einer erhöhten Akzeptanz des gesamten Pakets führen sollen. Die energetische Sanierung wurde als „schlafender Riese“ der Klimapolitik bezeichnet. Die SPD-Fraktion erklärte, Ziel sei eine Verhaltensänderung der Menschen hin zu einem klimafreundlicheren Leben. Man sei optimistisch, mit dem Paket zum Klimaschutz entscheidend beizutragen.
Das wurde von der AfD-Fraktion bezweifelt. Man wisse nicht, was die Maßnahmen kosten und was sie bringen würden. Das sei unverantwortlich. Die erhoffte stärkere Nutzung der Bahn werde schwierig. Man solle besser erst einmal dafür sorgen, „dass die Bahn fahrfähig wird“.
Die FDP begrüßte zwar die Maßnahmen zur Gebäudesanierung, vermisste aber Regelungen für vermietete Gebäude. Bei der Entfernungspauschale gebe es keine überzeugende Darstellung, warum sie ab dem 21. Kilometer erhöht werde. Mit der Mobilitätsprämie werde ein „Bürokratie-Monster“ aufgebaut.
Für die Fraktion Die Linke enthält der Entwurf „Licht und Schatten“. Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wurde wegen einer sozialen Schlagseite als problematisch bezeichnet. Für Rentner-Haushalte mit eigenem Haus oder eigener Wohnung werde mit der Steuerentlastung kein Anreiz zur Sanierung geschaffen. Es gebe sinnvollere Möglichkeiten, die Sanierung zu fördern.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Entwurf nicht geeignet, um die Klimaziele der Regierung zu erreichen. So würden keine umweltschädlichen Subventionen abgebaut. Der Klimabeitrag des Gesetzes sei völlig unklar. Ebenso wie schon die Linksfraktion kritisierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Pendler mit höherem Einkommen durch die Anhebung der Pendlerpauschale deutlich mehr entlastet würden als andere.
Ein mit dem Koalitionsentwurf identischer Entwurf der Bundesregierung (19/14937) wurde vom Finanzausschuss für erledigt erklärt.