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14.11.2019 Finanzen — Antrag — hib 1277/2019

FDP gegen Share Deals-Missbrauch

Berlin: (hib/HLE) Den Gestaltungsmissbrauch durch sogenannte Share Deals will die FDP-Fraktion verhindern. In einem Antrag (19/15053) wirft sie der Bundesregierung vor, mit ihrem Regierungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes keine effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals erreichen zu können.

In dem Antrag der FDP-Fraktion heißt es, gerade die Gestaltungen, bei denen Grundstücke gezielt in Gesellschaften übertragen werden, um sie unter Einsatz eines sogenannten RETT-Blockers steuerfrei verkehrsfähig zu machen, würden mit dem Entwurf der Regierung weiterhin möglich bleiben. Statt einer Minderheitsbeteiligung von fünf Prozent werde für solche Gestaltungen künftig eine von zehn Prozent gewählt werden, um den vorgaben der Regierung zu entsprechen. Zudem werde der Mehrheitsgesellschafter diese Minderheitsbeteiligung künftig nicht bereits nach fünf Jahren, sondern erst nach zehn Jahren erwerben. Der Regierungsentwurf verfehle das eigentliche Ziel der Neuregelung, unterwerfe aber zugleich eine Vielzahl von alltäglichen wirtschaftlichen Vorgängen einer Grunderwerbsteuerpflicht, ohne dass ein missbräuchliches Verhalten eines Beteiligten erkennbar wäre. Genannt werden von der FDP-Fraktion etwa der Handel von Aktien an der Börse, konzerninterne Umstrukturierungen oder die Platzierung von Anteilen eines Immobilienfonds an eine Vielzahl von Kleinanlegern.

Die FDP-Fraktion fordert, dass eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nur dann entstehen soll, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend (mindestens 50 Prozent) aus dem Eigentum an Grundstücken besteht. Grunderwerbsteuer solle anfallen, sobald ein Erwerber mindestens eine Beteiligung von 50 Prozent plus einem Gesellschaftsanteil an einer grundbesitzenden Gesellschaft erwerbe. Interner Umstrukturierungen von Gesellschaftsanteilen sollen nach Ansicht der FDP von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

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