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14.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 1278/2019

Regierung verteidigt Emissionshandel

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung (19/15081) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel (19/14949) für Brennstoffemissionen den Vorschlägen nicht zugestimmt.

Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag mit der Begründung ab, dass sich wegen „abweichender Ansatzpunkte“ des Brennstoffemissionshandels und des EU-Emissionshandels Doppelerfassungen nicht vollständig ausschließen ließen. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch den Grundsatz, dass Doppelbelastungen von Anlagenbetreibern zu vermeiden seien. Dies könne durch eine Freistellung von der Berichtspflicht geschehen. Auch könnten Doppelbelastungen durch „finanzielle nachträgliche Kompensationen der Zusatzkosten“ aus dem nationalen Emissionshandel vermieden werden.

Weiter forderten die Länder die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen (Carbon Leakage) und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu treffen. Diesen Vorschlag lehnte die Bundesregierung mit der Begründung ab, sich für eine Rechtsverordnungsermäßigung entschieden zu haben. Dort wo eine Vermeidung von Carbon Leakage und der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen nicht sichergestellt werden könne, könnten auch Kompensationen erfolgen, schreibt die Bundesregierung.

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