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14.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 1278/2019

Gegenäußerung zu Bundesrats-Vorschlägen

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung (19/15079) die in der Stellungnahme formulierten Vorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) weitestgehend abgelehnt.

In der Stellungnahme hatten die Länder die Bundesregierung darum gebeten, zu prüfen, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich konsolidiert und reformiert werden könne. Dies werde die Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung der Umsetzungsgesetze zum Klimaschutzprogramm 2030 im Energiebereich tun, heißt es in der Gegenäußerung.

Die Bundesregierung werde die für die Einhaltung der Jahresemissionsmengen erforderlichen nationalen Maßnahmen im Kabinett beraten und beschließen. Bei allen Umsetzungsmaßnahmen würden die Länder „nach den grundlegenden Regeln beteiligt“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Eine Beteiligung auf der vorgelagerten Stufe der Jahresemissionsmengen sei hingegen „nicht sachgerecht.“

Auch dem Vorschlag des Bundesrats, dass der Expertenrat für Klimafragen, der Bundesregierung und Bundestag beraten soll, nicht aus fünf, sondern aus sieben sachverständigen Personen aus den Bereichen Klima, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Soziales bestehen soll, stimmte die Bundesregierung nicht zu. Der Expertenrat solle „als Ganzes die übergreifende Expertise zu den Sektoren“ abbilden, schreibt die Regierung. Das Gremium sei daher interdisziplinär, nicht nach Sektoren gegliedert.

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