Koordinierte Reaktionen bei Cyberangriffen
Berlin: (hib/STO) Koordinierte Reaktionen in der EU bei grenzüberschreitenden Cyberangriffen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13291). Danach wurde bei einem von der Estnische Ratspräsidentschaft im September 2017 unter Beteiligung von 18 Mitgliedstaaten veranstalteten Workshop das Erfordernis einer engen Zusammenarbeit bei erheblichen grenzüberschreitenden Cyberangriffen festgestellt.
„Europol solle dabei hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung die zentrale koordinierende Rolle übernehmen“, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus sei der „Bedarf an einem verbindlichen sicheren Kommunikationskanal sowie einer 24/7-Kommunikation von RegierungsCERTs (Computer Emergency Response Teams) und Strafverfolgungsbehörden“ festgestellt worden. Im Rahmen der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit am 21. November 2017 habe der Vorschlag, ein „Emergency Response Protocol“ für koordinierte Reaktionen bei grenzüberschreitenden Cyberangriffen zu erstellen, breite Unterstützung gefunden.
Europol erarbeitete im Nachgang hierzu das „EU Law Enforcement Emergency Response Protocol“ für koordinierte Reaktionen bei grenzüberschreitenden schweren Cyberangriffen, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Um eine gemeinsame Reaktion zu ermöglichen, sollten Sicherheitsvorfälle mit einem schwerwiegenden kriminellen Hintergrund gemeldet „und bei Europol (ergänzend zu den jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten) entsprechend eines definierten Prozesses im Rahmen des Europol-Mandats bearbeitet werden“. Die Umsetzung des Konzepts soll den Angaben zufolge im Rahmen des EU-Politikzyklus 2018 bis 2021 erfolgen.