+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.11.2019 Finanzen — Unterrichtung — hib 1285/2019

Länder wollen Kompensation

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramm 2030 im Steuerrecht (14937) eine Kompensation der entstehenden Steuerausfälle durch die Maßnahmen der Bundesregierung verlangt. Das Gesetz enthalte keine Regelung, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren, stellt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15080) vorgelegten Stellungnahme fest und verlangt, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht. Erwartet wird auch ein finanzieller Ausgleich der zusätzlichen Personalkosten, die in den Länderfinanzverwaltungen für die neu eingeführte Mobilitätsprämie entstehen würden.

Zugleich werden Entlastungen für die Wirtschaft von den hohen Strompreisen gefordert. Die Strompreise würden die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der mittelständischen und kleinen Unternehmen gefährden, da diese nicht von den Regelungen für energieintensive Großverbraucher profitieren könnten. Die Stromsteuer in Deutschland sei um das 40-fache höher als der europäische Mindeststeuerbetrag von 50 Cent je Megawattstunde.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung darauf hin dass die Stromsteuer nur circa sieben Prozent des Haushaltsstrompreises ausmache. Weitaus größeren Einfluss auf die Höhe des Strompreises hätten die Abgaben, Umlagen und Entgelte mit circa 50 Prozent. Zur nachhaltigen Senkung der Stromkosten sei es daher wichtiger, die Voraussetzungen für eine möglichst kosteneffiziente und nachhaltige Fortentwicklung der Energiewende zu schaffen. Außerdem trage die Stromsteuer mit rund sieben Milliarden Euro jährlich zum ausgeglichenen Haushalt des Bundes bei und schaffe damit auch wichtige Möglichkeiten zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen.

Marginalspalte