Überprüfung von Verwaltungsakten
Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz informationstechnischer Hilfsmittel zur Überprüfung etwa von Verwaltungsakten der Behörden geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13765) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13326). Danach hält die Bundesregierung den Einsatz solcher Hilfsmittel „grundsätzlich für geeignet, um Verwaltungsakte und andere Formen von Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen“.
Dabei werde die Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch die Behörden selber für vorzugswürdig gehalten, heißt es in der Antwort weiter. Insofern seien derzeit keine Kooperationen mit privaten Anbietern angedacht, die Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.
Voraussetzung für einen rechtmäßigen Einsatz informationstechnischer Mittel ist den Angaben zufolge, dass es sich lediglich um eine technische Unterstützung der behördlichen Tätigkeit handelt sowie datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine informationstechnische Überprüfung gestalte sich jedoch insbesondere bei Ermessensentscheidungen als sehr schwierig. Daneben müssten „sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Gründe, die zum Erlass des entsprechenden Verwaltungsaktes oder anderer Formen der Behördentätigkeit geführt haben, in strukturierter, maschinen-auswertbarer Form vorliegen“, was nur selten der Fall sei.