Beendigung vorläufiger Inobhutnahmen
Berlin: (hib/STO) Die Beendigung vorläufiger Inobhutnahmen unbegleitet eingereister Ausländer durch das Jugendamt nach einer behördlichen Altersfeststellung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/14616) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13966). Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wurde im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen vom Statistischen Bundesamt erstmalig für das Berichtsjahr 2018 erhoben, in wie vielen Fällen eine vorläufige Inobhutnahme nach Paragraf 42a SGB VIII oder eine Inobhutnahme nach Paragraf 42 SGB VIII nach unbegleiteter Einreise aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung beendet wurde. Für den Berichtszeitraum seien dies 2.126 Fälle gewesen.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass „anhand dieser Daten keine Rückschlüsse auf getätigte Falschangaben zum Alter seitens der betroffenen Personen“ möglich seien. Eine vorläufige Inobhutnahme erfolge unabhängig von den Angaben der aufgegriffenen Person, wenn für die zuständigen Jugendbehörden nicht zweifelsfrei feststeht, dass diese volljährig ist.