Clans und Organisierte Kriminalität
Berlin: (hib/STO) Mit Verbindungen zwischen sogenannten Clans und Organisierter Kriminalität (OK) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14617) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13967). Danach geht aus dem vom Bundeskriminalamt erstellten „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018“ für das vergangene Jahr hervor, dass in Bund und Ländern 45 OK-Verfahren erfasst wurden, die der sogenannten Clankriminalität insgesamt zugeordnet werden konnten. Dies entspreche einem Anteil von 8,4 Prozent aller im Berichtsjahr erfassten OK-Verfahren.
Die OK-Verfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität richteten sich dabei laut Vorlage gegen 24 OK-Gruppierungen arabischstämmiger Herkunft, acht OK-Gruppierungen mit Herkunft aus Westbalkan-Staaten, drei OK-Gruppierungen türkeistämmiger Herkunft, eine OK-Gruppierung mit Herkunft aus den Maghreb-Staaten und neun OK-Gruppierungen anderer Herkunft. Gemäß dem Bundeslagebild dominierten in den insgesamt 45 der Clankriminalität zugeordneten OK-Verfahren den Angaben zufolge „Personen mit libanesischer Staatsangehörigkeit in elf OK-Verfahren, gefolgt von deutschen (acht OK-Verfahren) und türkischen Staatsangehörigen (vier OK-Verfahren)“. Des Weiteren seien drei OK-Verfahren von Personen albanischer und serbischer sowie zwei OK-Verfahren von Tatverdächtigen mazedonischer Staatsangehörigkeit dominiert worden, „die überwiegend der sogenannten Clankriminalität im Zusammenhang mit den Westbalkan-Staaten zugeordnet werden können“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden in den 45 OK-Verfahren 654 Tatverdächtige erfasst, davon unter anderem 152 libanesische, 148 deutsche, 54 syrische und 52 türkische Staatsangehörige.