Aussagen von Ost-Beauftragtem
Berlin: (hib/PEZ) Aussagen des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk stehen im Mittelpunkt der Antwort (19/14613) auf eine Kleine Anfrage (19/13761) der AfD-Fraktion. Darin macht die Bundesregierung deutlich, dass sie Aussagen des Beauftragten nicht kommentiere. „In der Bundesrepublik Deutschland gilt der in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der Meinungsfreiheit.“
Die Fragesteller hatten sich auf Aussagen bei der Wahlberichterstattung aus Sachsen und Brandenburg bezogen, bei denen es um die Bewertung politischer Bündnisse ging.