Robuste Mietpreisbremse
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Mietpreisbremse verschärfen. Wie die Abgeordneten in einem Antrag mit dem Titel „Robuste Mietpreisbremse einführen“ (19/15122) schreiben, soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Mieter vor Überlastung durch steigende Mieten zu schützen. So soll bei der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) in Gebieten mit Wohnraummangel die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden. Außerdem sollen die Ausnahmen für Wohnungen, deren Mieten bereits höher als fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Vormiete) und für „umfassende modernisierte“ Wohnungen abgeschafft werden. Die Mietpreisbremse soll als dauerhaftes Instrument in das Mietrecht integriert und die mögliche Geltung vor Ort auf mindestens zehn Jahre ausgeweitet werden. Ferner soll das Wirtschaftsstrafgesetzes praxistauglich ausgestaltet werden, indem auf das Tatbestandsmerkmal des „Ausnutzens“ einer Mangellage verzichtet und geregelt wird, dass Mietentgelte schon dann unangemessen hoch sind, wenn sie die ortsübliche Miete um mehr als 15 Prozent übersteigen, sofern in der Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde vergleichbarer Wohnraum knapp ist.