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20.11.2019 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 1303/2019

Kompetenzen der Notfallsanitäter

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat will Notfallsanitätern im Einsatz mehr Kompetenzen zubilligen. Das sieht ein Entwurf der Länderkammer zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (19/15274) vor. So soll für Notfallsanitäter eine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt gelten. Damit werde zugunsten der Rechts- und Handlungssicherheit die jetzige Konstruktion über den rechtfertigenden Notstand entbehrlich.

Die Ausübung der Heilkunde sei grundsätzlich den Ärzten vorbehalten und ohne Erlaubnis strafbar, heißt es in der Vorlage. Bei einer heilkundlichen Tätigkeit entkomme der Notfallsanitäter nur über die rechtliche Konstruktion des rechtfertigenden Notstandes der Strafbarkeit. Dies sei für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar.

Die dreijährige Ausbildung der Notfallsanitäter solle nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dazu befähigen, eigenverantwortlich die medizinische Erstversorgung von Patienten im Notfalleinsatz zu gewährleisten. Dies umfasse auch invasive Methoden, um bis zum Eintreffen des Notarztes einem verschlechterten Gesundheitszustand vorzubeugen, wenn Lebensgefahr bestehe oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten seien.

Der Gesetzgeber habe zwar das Ausbildungsziel geregelt, aber keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit keine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt formuliert. Mit ihrer hochqualifizierten Ausbildung seien die Notfallsanitäter auf medizinische Notfallsituationen vorbereitet. Die aktuelle Rechtslage führe bei Notfallsanitätern zu erheblicher Rechts- und Handlungsunsicherheit und verunsichere auch Patienten. Es bedürfe daher einer „ausdrücklichen Befugnisnorm“ für die Ausübung der Heilkunde im Notfalleinsatz.

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie teile das Ziel des Bundesrates, Rechts- und Handlungssicherheit in Notfallsituationen zu schaffen. Jedoch sei unlängst ein Lösungsvorschlag auf Kritik der Betroffenen gestoßen. Die Bundesregierung schlage daher einen Dialog zwischen den Beteiligten sowie mit Experten vor, um eine tragfähige Lösung zu finden.

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