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20.11.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 1306/2019

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats

Berlin: (hib/LBR) Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung „Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) hat sein Hauptgutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ vorgelegt (19/15004). Darin führt der WBGU aus, dass Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend weiterentwickelt werden müssen. Nur wenn der digitale Wandel und die Transformation zur Nachhaltigkeit synchronisiert würden, könne es gelingen, Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung voranzubringen. Es sei daher eine politische Aufgabe, „Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung“ zu stellen, schreibt der WBGU. Die Veränderungen sollten auf das Gemeinwohl und die Steigerung der Lebensqualität ausgerichtet werden, heißt es darin weiter.

Ein kurzfristiges Ziel sei, die Digitalisierung mit den globalen Nachhaltigkeitszielen und den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens in Einklang zu bringen. Neue Technologien könnten dafür genutzt werden, Zugang zu Basisdienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Energie und Informationen zu schaffen und Umweltzerstörung zu verhindern, heißt es weiter. Beispiele dafür seien etwa intelligente Energienetze zur Förderung der Energiewende oder geteilte Mobilität zur Senkung des Verkehrsaufkommens.

Um gesellschaftlichen Umbrüchen zu begegnen, müssen bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, heißt es im Bericht weiter. Dies betreffe den Wandel in der Arbeitswelt, den Ersatz realweltlicher Erfahrungen in virtuellen Räumen, aber auch die Wirkungen von Künstlicher Intelligenz. Einkalkuliert werden müssten Risiken für die menschliche Integrität. Ethische Aspekte seien etwa bei sensiblen Neurodaten oder Neuroprothesen unzureichend berücksichtigt.

Der WBGU fordert in dem Bericht weiter, dass Deutschland und die EU sich für einen UN-Gipfel zum Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ im Jahr 2022 einsetzen soll. Ein Ergebnis davon könne eine Charta sein, in der grundlegende Themen benannt und politische Ansatzpunkte identifiziert würden.

Der Wissenschaftliche Beirat „Globale Umweltveränderungen“ wurde 1992 im Vorfeld der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung von der Bundesregierung als unabhängiges wissenschaftliches Beratergremium eingerichtet. Er hat die Aufgabe, globale Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu analysieren und Handlungs- und Forschungsempfehlungen zur erarbeiten.

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