Waffenfunde am Dresdner Hauptbahnhof
Berlin: (hib/STO) Ermittlungen zu Waffenfunden am Hauptbahnhof Dresden sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/13988) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13622). Wie die Fraktion darin ausführte, entdeckte die Bundespolizei im Februar 2019 vor dem Dresdener Hauptbahnhof im Kofferraum eines Wagens mehrere Kriegswaffen und nahm daraufhin die beiden Insassen fest. Später sei Haftbefehl gegen die beiden Männer bosnischer Staatsangehörigkeit erlassen worden. Im Rahmen der weiteren gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt geführten Ermittlungen sei Ende Juni 2019 ein dritter Bosnier namens Adis A. festgenommen worden, „nach dem zuvor mit einem belgischen Haftbefehl europaweit gefahndet wurde, weil er an dem Anschlag auf das Theater Bataclan in Paris am 13. November 2015 beteiligt war“, schreibt die Fraktion weiter.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, wurden französische und belgische Sicherheitsbehörden über die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes über die Festnahme des Adis A. informiert. Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass die von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen der Waffenfunde am Hauptbahnhof Dresden geführten Ermittlungen dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht zur Prüfung der Übernahme vorgelegt worden seien. Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz mit der Ausnahme von Atomwaffen sowie biologischen und chemischen Waffen fielen nicht in dessen Zuständigkeit.