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21.11.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1309/2019

Verfahrensregister bei Eurojust

Berlin: (hib/STO) Über das sogenannte Verfahrensregister für Terrorismusverfahren bei der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14952) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13796). Danach handelt es sich dabei „nicht um ein neues Register, sondern um die Verbesserung der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Eurojust auf Basis der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen und des bestehenden Fallbearbeitungssystems bei der Terrorismusbekämpfung“. Der Mehrwert der Initiative bestehe darin, „dass Eurojust verstärkt in die Lage versetzt werden soll, Informationen zu laufenden Strafverfahren, denen terroristische Straftaten zu Grunde liegen, zu erhalten und auf Querverbindungen zu prüfen“.

Wie die Bundesregierung weiter aufführt, sollen die Mitgliedstaaten an das bereits bestehende Verfahrensregister bei Eurojust mehr Informationen übermitteln, damit das Register besser für Terrorismusfälle nutzbar gemacht werden kann. Damit das bestehende Fallbearbeitungssystem von Eurojust die Informationen optimal abgleichen kann, sei eine Vorlage entwickelt worden, um für eine einheitliche Übertragung der Informationen zu Terrorismusverfahren aus den Mitgliedstaaten zu sorgen.

Erfasst werden dabei den Angaben zufolge die Daten zum Beschuldigten, eine Zusammenfassung des Sachverhalts, der Name der Verfolgungsbehörde sowie das Aktenzeichen der Verfolgungsbehörde. Die Information, ob es sich „um links, rechts, separatistisch oder islamistisch motivierte Taten handelt“, werde von den übermittelnden Behörden der Mitgliedstaaten ebenfalls an Eurojust mitgeteilt.

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