EU-Rechtskonformität des Baukindergelds
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für ein Gespräch mit der Europäischen Kommission wegen des Baukindergelds. Grundlage für die Programmumsetzung seien der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018, der Beschluss der Geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen vom 7. und 8. Mai 2018 sowie der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 26. Juni 2018, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13941) auf eine Kleine Anfrage (19/13679) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten auf Presseberichte verwiesen, nach denen die EU-Kommission Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Maßnahme hegt.
Die Bundesregierung erklärt, sie sehe EU-Ausländer nicht benachteiligt. Nach ihren Prüfungen sei das Baukindergeld EU-rechtskonform.